Eine Entscheidung, die Sportbegeisterte interessieren dürfte: Fitnessstudios sind zur Rückzahlung von Beiträgen aufgrund der coronabedingten Schließungen verpflichtet! Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Deutschlands oberstes Zivilgericht, hat kürzlich die richtungsweisende Entscheidung getroffen, wonach Fitnessstudios ihren Kundinnen und Kunden die Beiträge der Monate zurückzahlen müssen, in denen das Studio coronabedingt geschlossen war. Der Fitnessvertrag könnte von den Fitnessstudios nicht wegen „Störung der Geschäftsgrundlage“ …